Kündigung erhalten? Die Profi-Taktik vom Anwalt für Arbeitsrecht für Unterhaching
Im Fußball wie im Berufsleben entscheidet oft die Taktik über Erfolg und Misserfolg. Wer zu spät reagiert, verliert. Genauso ist es bei Kündigungen – hier zählt Schnelligkeit und Präzision. Deshalb teilen unsere Partner bei der Haching Profi-Taktik ihr Wissen. Heute: Tipps von Dr. Nils Bronhofer – Fachanwalt für Arbeitsrecht für Unterhaching.

Kündigung erhalten? Das Wichtigste in Kürze.
- Sofort Anwalt für Arbeitsrecht einschalten und Kündigungsschreiben sowie Fristen prüfen lassen – keine Eigenexperimente!
- Innerhalb von 3 Wochen handeln: Gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Parallel: arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden (spätestens 3 Tage nach Kündigung).
- Nichts unterschreiben und Unterlagen sichern: Keine Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge ohne Anwaltsprüfung. Alle arbeitsrelevanten Dokumente (Vertrag, Zeugnis, Abrechnungen, Resturlaub) sichern.
Wann ist eine Kündigung wirksam? Die Checkliste
- Wurde die Schriftform eingehalten? Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt – mündlich, E-Mail oder WhatsApp reichen nicht aus.
- Wurde die Kündigung händisch unterzeichnet? Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein – eine lediglich eingescannt Unterschrift genügt nicht.
- Hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten? Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer nachweislich zugegangen sein (z. B. persönlich überge ben oder in den Briefkasten gelegt).
- Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Die gesetzliche, tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss stimmen.
- Besteht besonderer Kündigungsschutz? Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit ist eine Kündigung ohne Zustimmung unwirksam.
- Wurde der Betriebsrat angehört? In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Anhörung zwingend – sonst ist die Kündigung automatisch unwirksam.
Ihre Optionen bei wirksamer Kündigung
Ist die Kündigung rechtlich nicht zu beanstanden und damit wirksam, heißt das nicht, dass Ihnen die Hände gebunden sind. Häufig lässt sich zumindest noch eine Abfindung verhandeln – insbesondere, wenn der Arbeitgeber auf eine schnelle und reibungslose Trennung hofft. Auch das Verhandeln eines Aufhebungsvertrags kann gegebenenfalls sinnvoll sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, das Maximum herauszuholen.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist beispielsweise dann unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erteilt wurde, fristlos ohne Grund erfolgte oder gegen den Kündigungsschutz verstößt. Auch Fehler bei der Sozialauswahl oder bei der Anhörung des Betriebsrats können zur Unwirksamkeit führen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht erkennt solche Fehler auf einen Blick.
Ihre Optionen bei wirksamer Kündigung
Wenn Ihre Kündigung unwirksam ist, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage gut. Wichtig: Sie haben dafür ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) nur drei Wochen Zeit. Zögern Sie daher nicht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie im Verfahren vertreten.
„Im Arbeitsrecht kommt es auf Fristen an. Deshalb bieten wir kurzfristige Termine und eine schnelle Ersteinschätzung – damit Betroffene zügig wissen, wo sie stehen.“
– Dr. Nils Bronhofer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Häufige Fragen bei Kündigungen
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Nein. Eine solche Pflicht besteht für Arbeitnehmer nicht. Ihre Unterschrift fungiert lediglich als eine Art Empfangsbestätigung und signalisiert keine Zustimmung. Im Zweifel quittieren Sie den Erhalt des Kündigungsschreibens mit Datum und vermerken zusätzlich, dass Ihre Unterschrift keine inhaltliche Zustimmung darstellt.
Bekomme ich eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag, im Sozialplan oder in einem gerichtlichen Vergleich geregelt ist. Dennoch lässt sich eine Abfindung oft durch Verhandlungen, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, erreichen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann hier entscheidend helfen.
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Ja, in den meisten Fällen ist das dringend zu empfehlen – insbesondere dann, wenn Sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat und ob sich eine Abfindung erreichen lässt. Angesichts der dreiwöchigen Klagefrist kontaktieren Sie am besten so schnell wie möglich eine Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was passiert mit meinem Resturlaub?
Resturlaub muss grundsätzlich innerhalb der Kündigungsfrist gewährt und genommen werden. Ist das nicht möglich, muss der Urlaub finanziell abgegolten werden. Achten Sie gegebenenfalls darauf, dass der Arbeitgeber diese Abgeltung auch korrekt im Endgehalt berücksichtigt.
Kann ich noch ein gutes Arbeitszeugnis verlangen?
Ja. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis ist oft Teil von Verhandlungen – zum Beispiel im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigungsschutzklage. Lassen Sie das Zeugnis in jedem Fall durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie es akzeptieren.
Wann gilt die Kündigung als zugestellt?
Eine Kündigung gilt laut Gesetzgeber als zugestellt, sobald sie in Ihren persönlichen Machtbereich gelangt, und mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Das kann bei persönlicher Übergabe, per Einwurf-Einschreiben oder durch Zeugen der Fall sein. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend für die Frist zur Klageerhebung.

Dr. Nils Bronhofer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gründer Bronhofer & Partner
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