Kündigung erhalten? Die Profi-Taktik vom Anwalt für Arbeitsrecht für Unterhaching

Im Fußball wie im Berufsleben entscheidet oft die Taktik über Erfolg und Misserfolg. Wer zu spät reagiert, verliert. Genauso ist es bei Kündigungen – hier zählt Schnelligkeit und Präzision. Deshalb teilen unsere Partner bei der Haching Profi-Taktik ihr Wissen. Heute: Tipps von Dr. Nils Bronhofer – Fachanwalt für Arbeitsrecht für Unterhaching.

  • Sofort Anwalt für Arbeitsrecht einschalten und Kündigungsschreiben sowie Fristen prüfen lassen – keine Eigenexperimente!
  • Innerhalb von 3 Wochen handeln: Gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Parallel: arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit melden (spätestens 3 Tage nach Kündigung).
  • Nichts unterschreiben und Unterlagen sichern: Keine Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge ohne Anwaltsprüfung. Alle arbeitsrelevanten Dokumente (Vertrag, Zeugnis, Abrechnungen, Resturlaub) sichern.
  • Wurde die Schriftform eingehalten? Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt – mündlich, E-Mail oder WhatsApp reichen nicht aus.
  • Wurde die Kündigung händisch unterzeichnet? Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein – eine lediglich eingescannt Unterschrift genügt nicht.
  • Hat der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten? Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer nachweislich zugegangen sein (z. B. persönlich überge ben oder in den Briefkasten gelegt).
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Die gesetzliche, tarifliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss stimmen.
  • Besteht besonderer Kündigungsschutz? Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit ist eine Kündigung ohne Zustimmung unwirksam.
  • Wurde der Betriebsrat angehört? In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Anhörung zwingend – sonst ist die Kündigung automatisch unwirksam.