Fanbetreuung

 

 

Unser Fanbetreuer steht den Anhängern gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ob bei Fragen rund um Heimspiele oder Informationen zu Auswärtsspielen – die Fans finden bei unserem Fanbetreuer die Informationen, die sie benötigen.
 
Marcel Rodiek
E-Mail: fans@spvggunterhaching.de

Sascha Gattner (Behindertenbeauftragter)
E-Mail: diggasasa@aol.com

Fanbus

Derzeit ist kein Fanbus geplant.

Fragen & Antworten

Der Besuch im Stadion am Sportpark soll für alle Besucher, egal ob Heim- oder Auswärtsfan, ein angenehmer Aufenthalt sein. Im Folgenden wollen wir allen Besuchern Anhaltspunkte geben, die den Stadionbesuch insgesamt vereinfachen sollen.

Wie lautet die Anschrift des Stadion?

Die exakte Anschrift lautet:
Stadion am Sportpark
Am Sportpark 9
82008 Unterhaching

Wo gibt es Parkmöglichkeiten?

Die Parkplatzsituation am Sportpark ist aufgrund der baulichen Situation recht beengt. Grundsätzlich empfiehlt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S-Bahn S3, Haltestelle Fasanenpark oder Unterhaching; Bus 217, Haltestelle Am Sportpark).
Für Business-Partner steht der Parkplatz P1 zur Verfügung. Medienvertretern steht der Parkplatz P2 zur Verfügung. Auf P3 sind rund 400 Parkplätze verfügbar.
Darüber hinaus stehen bei Bedarf Parkplätze außerhalb des Sportparks zur Verfügung, in die normalerweise über Verkehrsregelung der Polizei eingewiesen wird.

Wo kann ich hinterlegte Karten abholen?

Das Info-Center ist direkt an der Geschäftsstelle und deutlich ausgeschildert. Hier sind hinterlegte Karten abzuholen.

Wer ist der Fan-Beauftragte der SpVgg Unterhaching?

Marcel Rodiek steht für alle Fragen rund um das Thema „Fans“ zur Verfügung. Er ist per E-Mail unter fans@spvggunterhaching.de erreichbar.

Wo sind die Gästefans untergebracht?

Der Gästeblock befindet sich in der Nord-Ost-Ecke. Dort sind auch separate Kassen-Häuschen für den Kauf von Eintrittskarten. Bei großem Andrang stehen den Gästefans weitere Plätze auf der Nordtribüne zur Verfügung.

Wo befinden sich die Heimfans?

Die Fans der SpVgg Unterhaching sind auf der Südtribüne beheimatet.

Welche Gegenstände (Fahne) darf ich in den Sportpark mitnehmen?

  • Holzstangen: Länge maximal 1,50m, Durchmesser maximal 2cm
  • Bei Fahnenstocklängen bis 1m darf der Durchmesser maximal 3cm betragen.
  • Kunststoffstangen: hohl und biegsam, Länge maximal 1,50m, Durchmesser maximal 3cm
  • Die verwendeten Fahnenstangen dürfen weder verlängerbar noch zusammensteckbar beschaffen sein.

Welche Gegenstände dürfen laut Gemeindeverordnung nicht im Sportpark mitgeführt werden?

Das Mitführen folgender Gegenstände ist im Sportpark untersagt:

  • Rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial
  • Waffen aller Art
  • Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können
  • Reizstoffsprühgeräte, Gassprühdosen, ätzende, übelriechende oder färbende Substanzen
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und pyrotechnische Gegenstände
  • Fahnen- und Transparentstangen (Ausnahmen siehe oben)
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Geräte zur Geräusch- oder Sprachverstärkung
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere
  • Laser-Pointer
  • Rucksäcke und Taschen größer als DIN A4

Untersagt ist den Besuchern zudem:

  • Rassistische, fremdenfeindliche, extremistische, diskriminierende, rechts- bzw. linksradikale Parolen zu äußern, zu verbreiten oder verbotene Symbole an der Kleidung zu tragen
  • Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen
  • Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (wie z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume etc.) zu betreten
  • Mit Gegenständen aller Art (hierzu zählen auch Papierschnipsel) zu werfen
  • Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen
  • Ohne Erlaubnis der Gemeinde oder des Stadionnutzers Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
  • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
  • Außerhalb der Toiletten Notdurft zu verrichten oder das Stadion in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen zu verunreinigen